Beitragsordnung

des Vereins
SCHLESWIG-SCHLEI-QUARTIERE
Tourismusverein für Schleswig & Schlei e.V.

Auf der Grundlage des § 7 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 31. März 2004 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Sie wurde am 27. März 2009 mit Gültigkeit ab 01. Januar 2010 angepasst.

Aufnahmebeitrag *)

20,00 €

Private Vermieter

bei Zimmervermietung bis 8 Betten 25,00 €
für 1. Ferienwohnung / -haus 25,00 €
für 2. Ferienwohnung / -haus 20,00 €
für 3. Ferienwohnung / -haus 15,00 €
insgesamt maximal 60,00 €

Gastronomie ohne Beherbergung

20,00 €

Beherbergungsbetriebe / gewerblich Vermietung
(in der Regel über 8 Betten / MwSt-Pflicht)

Grundbeitrag 50,00 €
zusätzlich pro Bett 2,00 €

Gewerbe, Einzelhandel, Freiberufler

20,00 €

Einzelmitgliedschaft Person

20,00 €

Einzelmitgliedschaft Person

20,00 €

Einzelmitgliedschaft Vereinigung

20,00 €

Städte, Ämter, Gemeinden

pro Einwohner 0,02 €
minimal 20,00 €

Fördernde Mitglieder

minimal 100,00 €

Die Mitgliedschaft wird nach dem möglichen Höchstbeitrag berechnet, d.h. wer wegen seiner Anzahl beitragspflichtiger Objekte mehr als den niedrigsten Beitrag zu bezahlen hat, der kann nicht in eine günstigere Beitragsklasse z.B. als Einzelmitglied aufgenommen werden, weil er etwa nur eines von mehreren Objekten anmeldet. Sind in einem Ferienhaus mehrere Wohnungen, zählt jede einzelne Wohnung und nicht das Haus als Ganzes. Die Beitragshöhe für private Vermieter ist grundsätzlich maximiert auf 60,00 € pro Jahr, für andere ist keine Maximierung vorgesehen.

Die regelmäßigen Beiträge für das jeweils laufende Jahr sind (neu) fällig zum 01.01. eines Kalenderjahres.

Die Aufnahmegebühr ist zusammen mit dem ersten Jahresbeitrag bei Beginn der Mitgliedschaft fällg.